Planer müssen nach „Stand der Technik“ planen und Unternehmen müssen nach „Stand der Technik“ ausführen.

Im Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen wurde auf die Bedeutung der Verhinderung von Verschiebungen und Verdrehungen ausdrücklich hingewiesen: Merkblatt MFG / R2 (Januar 2014) „Stand der Technik“.

 

 

Nach der Pflasterbroschüre 2014 der SLG (Fachverband für Straßen-, Landschaft- und Gartenbau) sind Verschiebungen als optischer Mangel zu deuten, wenn die Mittelachse einer Fuge > 5 mm versetzt wird. Diese Situation tritt häufig bereits in den ersten Monaten nach Verkehrsfreigabe ein (Gewährleistungszeit)!
 
Das Bauunternehmen muss die verschobenen Flächenbereiche, wenn sich diese ändern, aufnehmen und fluchtgerecht neu verlegen. Das Problem an der Situation wird vermutlich nach relativ kurzer Zeit wieder auftreten, wenn hier nicht mit einer Verschiebesicherung gehandelt wird – Dauerauftrag! Diese Vorgänge kosten Zeit, Ärger, Geld und bedeuten zudem noch einen Imageverlust für das ausführende Unternehmen. Falls in der Planungsphase versehentlich Verschiebesicherungen für gefährdete Bereiche nicht berücksichtigt wurden, sollte unbedingt eine Bedenkenanmeldung angezeigt werden. Diese finden Sie bei uns unter der Rubrik: Downloads. Bei der Verwendung von Verschiebesicherungen werden Bereiche gegen die problematischen Verschiebungen zuverlässig geschützt. Verschiebungen, Verdrehungen oder das Pressen und Aufweiten des Verbandes können somit verhindert werden.
 
Kritische und gefährdete Bereiche sind nach der RStO 12 Kurven, Gefälleabschnitte > 5%, Stoppbereiche, Wendepunkte oder Spurfahrbereiche. Hier sollten konsequent Verschiebesicherungen eingesetzt werden. Ausschließlich diese Bereiche werden geschützt.
 
Besonders gefährdet sind Kreuzfugenverbände unter der Verkehrsbelastung. Nach der DIN 18318 sollte auf diese Verbände verzichtet werden. Kommen diese Verbände aus verschiedenen Gründen dennoch Ausführung, sollten nach dem Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Verschiebesicherungen verwendet werden.
 
Download Ausschreibungstext „Verschi vario +“

Wir bieten Ihnen Unterstützung in der Planung und Ausführung bei Projekten mit Naturstein und Beton in Großformaten unter Berücksichtigung der Achslasten und der zu erwartenden Achsübergänge (Mindestdickenberechnung).

Bei vorliegender Ausführungsplanung geben wir unsere Erfahrungen in der Ankerpositionierung an Sie weiter. In den letzten 10 Jahren wurden ca. 500 Objekte mit Verschiebsicherungen von uns geschützt.

Der neu entwickelte „Verschi vario +“ hat durch seine verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten eine universelle Schutzwirkung. Je nach Schutzwirkung erhält dieser Verschiebeschutzanker verschiedene Zusatzmodule: Z.B. mögliche Bewegungsprofile.

Fordern Sie gerne weitere Unterlagen an:
 
– Zur Dickenberechnung
– Zu aktuellen Regelwerken
– Zu Ausschreibungstexten, Einbauvideos
– Technische Skizze / Verlegung
– Hinweise: Oberbau (VB) Verlegebeispiele mit „Verschis“

Beugen Sie mit unseren Verschiebeankern („Verschi vario +“ und „Verschi 485“) gegen folgende Schäden vor.