Planer müssen nach „Stand der Technik“ planen und Unternehmen müssen nach „Stand der Technik“ ausführen.
Im Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen wurde auf die Bedeutung der Verhinderung von Verschiebungen und Verdrehungen ausdrücklich hingewiesen: Merkblatt MFG / R2 (Januar 2014) „Stand der Technik“.
Hinweise zur Planung und Ausführung
Das Bauunternehmen muss die verschobenen Flächenbereiche, wenn sich diese ändern, aufnehmen und fluchtgerecht neu verlegen. Das Problem an der Situation wird vermutlich nach relativ kurzer Zeit wieder auftreten, wenn hier nicht mit einer Verschiebesicherung gehandelt wird – Dauerauftrag! Diese Vorgänge kosten Zeit, Ärger, Geld und bedeuten zudem noch einen Imageverlust für das ausführende Unternehmen. Falls in der Planungsphase versehentlich Verschiebesicherungen für gefährdete Bereiche nicht berücksichtigt wurden, sollte unbedingt eine Bedenkenanmeldung angezeigt werden. Diese finden Sie bei uns unter der Rubrik: Downloads. Bei der Verwendung von Verschiebesicherungen werden Bereiche gegen die problematischen Verschiebungen zuverlässig geschützt. Verschiebungen, Verdrehungen oder das Pressen und Aufweiten des Verbandes können somit verhindert werden.
Kritische und gefährdete Bereiche sind nach der RStO 12 Kurven, Gefälleabschnitte > 5%, Stoppbereiche, Wendepunkte oder Spurfahrbereiche. Hier sollten konsequent Verschiebesicherungen eingesetzt werden. Ausschließlich diese Bereiche werden geschützt.
Besonders gefährdet sind Kreuzfugenverbände unter der Verkehrsbelastung. Nach der DIN 18318 sollte auf diese Verbände verzichtet werden. Kommen diese Verbände aus verschiedenen Gründen dennoch Ausführung, sollten nach dem Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Verschiebesicherungen verwendet werden.
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